Kirchenverwaltungswahl am 24. November 2024

Am 24. November 2024 wird in unseren Gemeinden die für die Jahre 2025/2030 neu gewählt.

Der Wahlausschuss der Pfarreien Nankendorf und ruft ab sofort dazu auf, Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl vorzuschlagen. Wählbar ist, wer der röm.-kath. Kirche angehört, in der jeweiligen seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Bitte geben Sie daher bis 19. Oktober 2024, 18:00 Uhr Ihre Wahlvorschläge in der bereitgelegten Liste in den Kirchen ab. Gerne können Vorschläge auch direkt an die Mitglieder des jeweiligen Wahlausschusses abgegeben werden.

Wahlausschuss Nankendorf:

()
Kirchplatz 1
96142
09274 235
ssb.fraenkische-schweiz-nord@erzbistum-bamberg.de

Annemarie Fuhrmann (Vorsitzende)
Kirchberg 5a
91344 / Nankendorf
09204 746
a.fuhrmann@outlook.de

Lothar Zitzmann (stellvertretender Vorsitzender)
Hüllberg 5
91344 Waischenfeld /
09204 543

lothar.zitzmann@t-online.de

Angela Lappe (Schriftführerin)
Wohnsgehaig 6
95490
09206 9931043
lappe.angela@web.de

Peter Linhardt
Wohnsgehaig 8
95490 Mistelgau
09206 301
peter.linhardt@icloud.com

Ab Samstag, 26. Oktober 2024 hängen die Kandidatenvorschläge aus.

Einsprüche sind innerhalb von 7 Tagen nach Beginn des Aushangs beim Wahlausschuss (Pfarramt) möglich.

Briefwahl

1. Wählerinnen und Wähler, die verhindert sind, persönlich zur Wahl zu kommen, erhalten auf Antrag einen Briefwahlschein.

2. Der Briefwahlschein kann bis zum Mittwoch vor der Wahl (20. November 2024) schriftlich oder mündlich beim Pfarramt beantragt werden.

3. Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden den Antragstellenden folgende Unterlagen zugesandt oder ausgehändigt:

a) Briefwahlschein

b) amtlicher Stimmzettel

c) Wahlumschlag

d) Wahlbriefumschlag

4. Briefwähler/-innen füllen persönlich den Stimmzettel aus, übermitteln den Wahlbrief durch die Post oder auf andere Weise dem vorsitzenden Mitglied des Wahlausschusses über das zuständige Pfarramt oder lassen den Wahlbrief spätestens am Wahltag bis zum Ende der Abstimmungszeit im Wahlraum abgeben. Danach eingehende Wahlbriefe sind ungültig.

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